Die Mobilfunk-Initiativen Ostallgäu unterstützen die Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung

Diagnose Funk

Aktuelles Thema:

5G Mobilfunk – Gefahr für Mensch und Natur?
Was können Gemeinden tun?

Online-Vortrag von

  • Prof. Dr. Klaus Buchner, Physiker und Europaabgeordneter a.D.,
  • Bernd Budzinski, Verwaltungsrichter a.D und
  • Wolfgang Eurisch, Bürgermeister von Biessenhofen im Ostallgäu.

Dienstag, 19. Oktober 2021

Bitte sprecht Eure Stadträte, Gemeinderäte und Bürgermeister an und ladet sie zu dieser Veranstaltung ein.

» zu den Details

Wir über uns

Im Februar 2001 gründeten sich die Mobilfunk-Initiativen Ostallgäu bei einem ersten Treffen örtlicher Bürgerinitiativen und Interessierter in Marktoberdorf. Gründe für diesen Zusammenschluss gab es genug:

  • Informationen auf Landkreisebene austauschen
  • gemeinsame Aktionen planen und ausführen
  • Arbeiten koordinieren
  • gegenseitige rat- und tatkräftige Unterstützung

Im Abstand von 4 bis 8 Wochen fanden anschließend regelmäßig Treffen statt, zu denen allmählich aus fast allen Orten und Städten des Landkreises Interessierte und Ratsuchende zusammenkamen. Durch den engagierten Einsatz zahlreicher Helfer und Unterstützer konnten im Laufe der Jahre einige beachtliche Aktionen durchgeführt werden.

Interessierte und engagierte Leute sind jederzeit herzlich willkommen!

Eine der zahlreichen Aufgabe bestand darin, Forderungen zu formulieren, die von allen engagierten Mobilfunk-Kritikern und Helfern mitgetragen werden konnten und können:

  • Keine Mobilfunksendeanlagen in der Nähe von Wohnungen, Kliniken, Schulen, Kindergärten und Behinderteneinrichtungen
  • Politische Selbstbestimmung von Bürgern und Gemeinden in Bezug auf die Errichtung von Sendeanlagen
  • Die Realisierung voller Produkthaftung mit Beweislastumkehr für die Betreiber von Sendeanlagen
  • Einsatz von weniger bedenklichen Übertragungstechniken
  • Aufklärungspflicht bzw. Gefahrenhinweis beim Verkauf von digitalen, schnurlosen Heimtelefonen nach DECT/GAP-Standard
  • Aufklärungspflicht speziell für Kinder und in den Schulen im Umgang mit Handy und Funkanlagen (Industrie-unabhängige Aufklärung!)
  • der Erhalt des öffentlichen Telefonnetzes mit Telefonzellen
  • Handyverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Altenheimen und Schulen