Lars Holstein, Budestagskandidat im BWK 258: Ostallgäu

Stellungsnahme zur Mobilfunk-Vorsorge

Forschung, Vorsorge, Transparenz, Information, Handlungsfähigkeit:

Mobilfunk muss gesellschaftsverträglich sein!

Die Mobilfunktechnologie ist wesentlicher Faktor im privaten und im wirtschaftlichen Leben. Sie ist nicht aufzuhalten. Doch wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst. Ich denke, wir müssen alle Chancen nutzen, um die Belastungen für die Menschen durch Mobilfunkanlagen und -geräte so gering wie möglich zu halten.

Mobilfunk ist - wie jede technische Errungenschaft - für mich gesellschaftspolitisch vertretbar, wenn Belastung und Gefährdung von Mensch und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Dazu gehört, diese Gefahren entsprechend dem Stand der Technik und den wissenschaftlichen Erkenntnissen ständig zu minimieren. Ich werde mich im Bundestag dafür einsetzen die politischen Rahmenbedingungen zu setzen. Ich werde diese Maßnahmen immer wieder daraufhin überprüfen, ob sie noch dem Stand der Technik und den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechen.

Forschung verstärken

Offiziell gibt es bislang keine wissenschaftlich gesicherte „signifikante“ Bestätigung dafür, dass der Mobilfunk im Bereich der geltenden Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) zu Gesundheitsgefahren für die Menschen führt. Diese Ansicht vertritt zumindest die Strahlenschutzkommission. Andererseits klagen zwischen vier und zehn Prozent der Anwohner von Mobilfunkanlagen über Beschwerden, die sie in Zusammenhang mit den Sendern bringen.

Deswegen müssen wir mehr wissen über die Gefahren und Beeinträchtigungen der Menschen durch elektromagnetische Felder, wie sie von Mobilfunkanlagen und Handys (einschließlich Schnurlos-Telefonen) ausgehen. Deshalb begrüße ich, dass die Bundesregierung bis zu diesem Jahr bereits mehr als 9 Millionen Euro für die Forschung in diesem Bereich ausgegeben hat. Ich fordere die Bundesregierung auf, die wissenschaftliche Begleitforschung fortzusetzen und auszubauen, damit die verantwortliche Politik auf neue Erkenntnisse reagieren kann. Insbesondere muss die Forschung zu den Auswirkungen schwacher Strahlungen und zu Summationseffekten im Bereich elektromagnetischer Strahlen („Elektrosmog“) ausgeweitet werden.

Grenzwerte nach der 26. BImSchV absenken

Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung muss novelliert werden. Eine Absenkung der Grenzwerte um den Faktor 10 ist meiner Meinung nach ohne große Probleme zu machen.

Elektrosmog-Gesetz: Ich fordere die Fortschreibung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung in ein Elektrosmog-Gesetz, in dem alle elektromagnetischen Felder (zum Beispiel auch Hochspannungsleitungen, Trafo-Stationen, Schnurlostelefone etc,) erfasst, Grenz- und Vorsorgewerte festgeschrieben und Summationseffekte bewertet werden.

Mit der Bestimmung von Vorsorgewerten soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Belastungen nicht nur über die Grenzwerte an der Sendeanlage selbst zu bestimmen, sondern die Auswirkungen der Mobilfunkanlagen in den Lebensbereichen der Menschen - Wohnen, Arbeiten, Freizeit - direkt zu erfassen.

Warnhinweise

Jeder Handy-Benutzer muss ausdrücklich auf mögliche Gesundheitsgefahren bei der Nutzung des Mobilfunks hingewiesen werden. Wir fordern, dass die vorgeschriebenen Warnhinweise sowie die Angaben über die Intensität der elektromagnetischen Felder (SAR) am Handy selbst - zum Beispiel im Display – erscheinen und außerdem verpflichtender Bestandteil alle Werbemaßnahmen, Kataloge und sonstiger Produktinformationen werden.

Umweltinformationen:

In Fragen der Transparenz der Belastung durch elektromagnetische Felder bei Mobilfunkanlagen sehen wir deutliche Verbesserungen: Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (Reg TP) bietet im Internet unter www.regtp.de allgemein zugängliche Daten der einzelnen Mobilfunkanlagen standortbezogen, ständig aktualisiert und allgemein verständlich an.

Verbraucherinformation und Verbraucherschutz:

Viele Verbraucher empfinden Hilflosigkeit im Umgang mit Mobilfunk. Sie fühlen sich allein gelassen und ohne Ansprechpartner. Die von der Staatsregierung in Augsburg eingerichtete „Clearing-Stelle“ hat sich meiner Meinung nach nicht bewährt. Sie ist kaum bekannt und zu zentralistisch organisiert.

Wir brauchen in Bayern „neutrale“ Einrichtungen, an die sich Menschen wenden können, die Fragen haben, sich informieren wollen oder nicht wissen, wem gegenüber sie ihren Protest gegen Mobilfunkanlagen artikulieren können. Diese Aufgaben könnten unserer Meinung nach in hervorragender Weise die Verbraucherzentralen und die Verbraucherberatungsstellen übernehmen.

Auch die Umweltämter der Kreisfreien Städte und Landkreise sollten in ihrer kostenlosen Umweltberatung Informationsquelle und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sein.