Im Landkreis Ostallgäu wurden alle Schulen (insgesamt 64) angeschrieben und gebeten einen Fragebogen ausgefüllt an die Mobilfunkinitiativen im Landkreis Ostallgäu zurückzusenden. 25 Schulen kamen bis 10.2.2003 dieser Bitte nach.
Frage: „Gibt es an Ihrer Schule eine für alle Schüler verbindliche Regelung für die Benutzung von Handys?“
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Von den 6 GS antworteten |
Von den 11 GS / THS antworteten |
Von den 2 RS antworteten |
Die 1 WS antwortete |
Von den 3 GY / 1 FO antworteten |
Die 1 BS antwortete |
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Mit „ja“ |
2 |
10 |
2 |
1 |
3 |
1 |
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Mit „nein“ |
4 |
1 |
entfällt |
entfällt |
1 |
entfällt |
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Bemerkungen zum ja oder nein |
Schüler dürfen Handys nicht benutzen Problem ist noch nicht aufgetreten Problem stellt sich an unserer Grundschule (bisher) nicht Bisher hatte noch kein Kind ein Handy dabei |
Dürfen nicht benutzt werden Für alle Schüler besteht ein grundsätzliches Handy-Verbot! Derartige Geräte dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. |
Müssen ausgeschaltet werden während der Unterrichtszeit |
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Grundsätzlich „ja“, |
Vermerk in der Hausordnung |
Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule
Frage: „Handys dürfen in der Schule benutz werden“
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Von den 6 GS antworteten |
Von den 11 GS / THS antworteten |
Von den 2 RS antworteten |
Die 1 WS antwortete |
Von den 3 GY / 1 FO antworteten |
Die 1 BS antwortete |
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Mit „ja“ |
1 |
2 |
entfällt |
entfällt |
4 |
1 |
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Mit „nein“ |
6 |
8 |
2 |
1 |
entfällt |
entfällt |
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Bemerkungen zum ja oder nein |
Schüler nein, Lehrer ja
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Aber außerhalb der Schulanlage Ausnahme: Lehrkräfte z.B. bei der Wanderung Siehe nächster Punkt |
Ausnahme: Notfall/Pause |
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Schule ja, Unterricht nein; nicht im Unterricht
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Nicht im Unterricht |
Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule
Frage: „Die Handybenutzung ist eingeschränkt - Unterkriterien“
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Unterkriterien |
Von den 6 GS antworteten |
Von den 11 GS/THS antworteten |
Von den 2 RS antworteten |
Die 1 WS antwortete |
Von den 3 GY / 1 FO antworteten |
Die 1 BS antwortete |
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Klingelfunktion muß ausgeschaltet sein |
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Ja; ja; ja ; ja; |
ja |
- |
Ja; ja; ja |
ja |
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SMS dürfen empfangen und gesendet werden |
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Nein, individuelle Regelung der Lehrkräfte,; nein; nur in der Mittagspause; |
nein |
- |
Ja; nur in Pausen; nein Kontrolle bei Klassen mit 30 Schülern?!; nein im Unterricht |
Ja; nur außerhalb des Unterrichts |
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Handys müssen ausgeschaltet sein, dürfen aber auf dem Tisch liegen |
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-; individuelle Regelung der Lehrkräfte; nein; nein; |
nein |
- |
Nein; ja; ja |
nein |
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Vor oder nach dem Unterricht, in den Pausen und zwischen den Unterrichtsstunden darf telefoniert werden |
nein |
-;ja (in dringenden Fällen, aber nicht im Klassenzimmer); ja; nein; nur in der Mittagspause; |
nein |
- |
Ja; ja; ja |
ja |
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Vor Prüfungssituationen werden besondere Vorkehrungen getroffen |
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Ja; ja; ja; ja (Abgabe bei der Aufsicht); |
Ja; ja (Abgabe der Handys ist vorgeschrieben) |
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Ja; Ja; ja; zk=Unterschleif; Handys werden eingesammelt; ja |
Ja (Einsammeln der Handys) |
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Bemerkungen zum gesamten Fragenkomplex |
Entfällt
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Entfällt Die Nutzung von H. stellt für den Schulbetrieb in keiner Weise ein Problem dar, da die Schüler damit sehr restriktiv und ohne andere zu belästigen umgehen. Irgendwelche Regelungen sind zur Zeit bei uns nicht erforderlich. |
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Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule
Frage: „Steht den Schülern in der Schule ein Festnetztelefon zur Verfügung, das sie benutzen können, falls die Situation es erfordert“
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Von den 6 GS antworteten |
Von den 11 GS / THS antworteten |
Von den 2 RS antworteten |
Die 1 WS antwortete |
Von den 3 GY / 1 FO antworteten |
Die 1 BS antwortete |
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Mit „ja“ |
5 |
11 |
1 |
1 |
4 |
1 |
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Mit „nein“ |
1 |
entfällt |
1 |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
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Bemerkungen zum ja oder nein |
Lehrkraft ruft in Notfällen an |
Nur wenn der Anruf wirklich notwendig ist |
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Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule
Frage: „Gibt es in Ihrer Schule verbindliche Maßnahmen bei Verstößen gegen Benutzung von Handys? Wenn ja, welche Maßnahmen“
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Von den 6 GS antworteten |
Von den 11 GS / THS antworteten |
Von den 2 RS antworteten |
Die 1 WS antwortete |
Von den 3 GY / 1 FO antworteten |
Die 1 BS antwortete |
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Mit „ja“ |
0 |
5 |
2 |
1 |
1 |
1 |
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Mit „nein“ |
5 |
3 |
entfällt |
entfällt |
3 |
entfällt |
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Bemerkungen zum ja oder nein |
Nicht nötig |
Kommt nicht vor Abmahnung und Abholung durch Eltern 1. Ermahnung 2. Ordnungsmaßnahme (war bisher nicht notwendig) Individuelle Regelung der Lehrkräfte Werden abgenommen, werden dann nur Erziehungsberechtigten ausgehändigt Das hängt vom Fall ab: 1. Argumentatives Gespräch 2. Im Wiederholungsfalle längerer Einbehalt Zunächst eine schriftliche Mitteilung an die Eltern |
Handy wird abgenommen und nur den Eltern ausgehändigt
Hinweis auf Hausordnung und Tadel |
Schulstrafen wie z.B. Verweis |
Abitur: Ausschluß; sonst: Einzug, aber best. Zeitraum |
Abnahme von Handys bei Verstoß gegen die Regeln |
Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule