Im Landkreis Ostallgäu wurden alle Schulen (insgesamt 64) angeschrieben und gebeten einen Fragebogen ausgefüllt an die Mobilfunkinitiativen im Landkreis Ostallgäu zurückzusenden. 25 Schulen kamen bis 10.2.2003 dieser Bitte nach.

 

 

Frage: „Gibt es an Ihrer Schule eine für alle Schüler verbindliche Regelung für die Benutzung von Handys?“  

 

Von den 6 GS

antworteten

Von den 11 GS / THS

antworteten

Von den 2 RS

antworteten

Die 1 WS

antwortete

Von den 3 GY / 1 FO

antworteten

Die 1 BS

antwortete

Mit „ja“

2

10

2

1

3

1

Mit „nein“

4

1

entfällt

entfällt

1

entfällt

Bemerkungen

zum ja oder nein

Schüler dürfen Handys nicht benutzen

Problem ist noch nicht aufgetreten

Problem stellt sich an unserer Grundschule (bisher) nicht

Bisher hatte noch kein Kind ein Handy dabei

Dürfen nicht benutzt werden

Für alle Schüler besteht ein grundsätzliches Handy-Verbot! Derartige Geräte dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

Müssen ausgeschaltet werden während der Unterrichtszeit

-

Grundsätzlich „ja“,
nicht schriftlich in der Hausordnung fixiert

Vermerk in der Hausordnung

Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule

 

 

Frage: „Handys dürfen in der Schule benutz werden“  

 

Von den 6 GS

antworteten

Von den 11 GS / THS

antworteten

Von den 2 RS

antworteten

Die 1 WS

antwortete

Von den 3 GY / 1 FO

antworteten

Die 1 BS

antwortete

Mit „ja“

1

2

entfällt

entfällt

4

1

Mit „nein“

6

8

2

1

entfällt

entfällt

Bemerkungen

zum ja oder nein

Schüler nein, Lehrer ja

 

Aber außerhalb der Schulanlage

Ausnahme: Lehrkräfte z.B. bei der Wanderung

Siehe nächster Punkt

Ausnahme:

Notfall/Pause

 

Schule ja, Unterricht nein; nicht im Unterricht

 

Nicht im Unterricht

Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule

 

Frage: „Die Handybenutzung ist eingeschränkt - Unterkriterien“  

Unterkriterien

Von den 6 GS

antworteten

Von den 11 GS/THS

antworteten

Von den 2 RS

antworteten

Die 1 WS

antwortete

Von den 3 GY / 1 FO

antworteten

Die 1 BS

antwortete

Klingelfunktion muß ausgeschaltet sein

 

Ja; ja; ja ; ja;

ja

-

Ja; ja; ja

ja

SMS dürfen empfangen und gesendet werden

 

Nein, individuelle Regelung der Lehrkräfte,; nein; nur in der Mittagspause;

nein

-

Ja; nur in Pausen; nein Kontrolle bei Klassen mit 30 Schülern?!; nein im Unterricht

Ja; nur außerhalb des Unterrichts

Handys müssen ausgeschaltet sein, dürfen aber auf dem Tisch liegen

 

-; individuelle Regelung der Lehrkräfte; nein; nein;

nein

-

Nein; ja; ja

nein

Vor oder nach dem Unterricht, in den Pausen und zwischen den Unterrichtsstunden darf telefoniert werden

nein

-;ja (in dringenden Fällen, aber nicht im Klassenzimmer); ja; nein; nur in der Mittagspause; 

nein

-

Ja; ja; ja

ja

Vor Prüfungssituationen werden besondere Vorkehrungen getroffen

 

Ja; ja; ja; ja (Abgabe bei der Aufsicht);

Ja; ja (Abgabe der Handys ist vorgeschrieben)

-

Ja; Ja; ja; zk=Unterschleif; Handys werden eingesammelt; ja

Ja (Einsammeln der Handys)

Bemerkungen

zum gesamten Fragenkomplex

Entfällt

 

 

 

-

Entfällt

Die Nutzung von H. stellt für den Schulbetrieb in keiner Weise ein Problem dar, da die Schüler damit sehr restriktiv und ohne andere zu belästigen umgehen. Irgendwelche Regelungen sind zur Zeit bei uns nicht erforderlich.

 

Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule

 

Frage: „Steht den Schülern in der Schule ein Festnetztelefon zur Verfügung, das sie benutzen können, falls die Situation es erfordert“  

Von den 6 GS

antworteten

Von den 11 GS / THS

antworteten

Von den 2 RS

antworteten

Die 1 WS

antwortete

Von den 3 GY / 1 FO

antworteten

Die 1 BS

antwortete

Mit „ja“

5

11

1

1

4

1

Mit „nein“

1

entfällt

1

entfällt

entfällt

entfällt

Bemerkungen

zum ja oder nein

Lehrkraft ruft in Notfällen an

Nur wenn der Anruf wirklich notwendig ist

-

-

-

-

Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule

Frage: „Gibt es in Ihrer Schule verbindliche Maßnahmen bei Verstößen gegen Benutzung von Handys? Wenn ja, welche Maßnahmen“  

Von den 6 GS

antworteten

Von den 11 GS / THS

antworteten

Von den 2 RS

antworteten

Die 1 WS

antwortete

Von den 3 GY / 1 FO

antworteten

Die 1 BS

antwortete

Mit „ja“

0

5

2

1

1

1

Mit „nein“

5

3

entfällt

entfällt

3

entfällt

Bemerkungen

zum ja oder nein

Nicht nötig

Kommt nicht vor

Abmahnung und Abholung durch Eltern

1. Ermahnung

2. Ordnungsmaßnahme (war bisher nicht notwendig)

Individuelle Regelung der Lehrkräfte

Werden abgenommen, werden dann nur Erziehungsberechtigten ausgehändigt

Das hängt vom Fall ab: 1. Argumentatives Gespräch

2. Im Wiederholungsfalle längerer Einbehalt

Zunächst eine schriftliche Mitteilung an die Eltern

Handy wird abgenommen und nur den Eltern ausgehändigt

 

Hinweis auf Hausordnung und Tadel

Schulstrafen wie z.B. Verweis

Abitur: Ausschluß; sonst: Einzug, aber best. Zeitraum

Abnahme von Handys bei Verstoß gegen die Regeln

Abkürzungen: GS=Grundschule; GS/TH=Grundschule/Teilhauptschule; RS=Realschule; WS=private Wirtschaftsschule; GY=Gymnasium; FO= Fachoberschule; BS=Berufsschule