Mobilfunk-Arbeitskreise im
Zweckverband ALLGÄUER LAND

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Zweckverband Allgäuer Land

DSL - Breitband

die Mobilfunk-Initiativen im Zweckverband "Allgäuer Land"

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Rechtliche Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten

Mobilfunk - Was können Kommunen tun?

1. Sofortige Handlungsmöglichkeiten

  • Zuständigkeit bei Suchkreisanfragen innerhalb der Gemeindeverwaltung klären
  • Aufforderung an alle Bürger/innen, bei Betreiberanfragen für einen Mobilfunk-standort sofort mit dem Rathaus Kontakt aufzunehmen
  • betroffene Bürger und Bürgerinitiativen von Anfang an einbeziehen

2. Einhaltung der „freiwilligen Selbstverpflichtung“/des Umweltpakts

  • Mitwirkungsrecht wahrnehmen und innerhalb der 30-Tage-Frist reagieren

3. Technische Beratung durch unabhängige Ingenieure

  • kompetente Beurteilungsgrundlagen zu Planungs- und Alternativlösungen
  • stichhaltige Argumentation möglich aufgrund von fachkundigen Berechnungen

4. Rechtlich verbindliche Vorgaben durch Bauleitplanung

  • Steuerung der Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen unter Vorsorgeaspekten

Was müssen Kommunen wissen?

  1. Es gibt keinen Versorgungsauftrag für den Auf- und Ausbau des Mobilfunknetzes
  2. Die Lizenzvereinbarungen sind längst erfüllt
  3. Der BayVGH hat in verschiedenen Urteilen den Kommunen die Möglichkeit der Vorsorge zugestanden.

Was sagt der Gesetzgeber zur Vorsorge bei Mobilfunk?

  • BayVGH 05.01.2009
    Mobilfunkanlagen im Außenbereich nicht notwendigerweise ein privilegiertes Bauvorhaben mit erleichterten Genehmigungsvoraussetzungen
  • BayVGH 02.08.2007
    Recht der Kommunen Standorte von Sendeanlagen so zu wählen, dass Wohngebiete geringer belastet werden als nach den derzeigigen GW zulässig wäre
  • BayVGH 21.06.2003
    Planungshoheit der Kommune beim Schutz des orts- und Landschaftsbildes
  • Baugesetzbuch § 1, Abs. ff.
    bei Baugenehmigungsverfahren soll vorsorge beachtet werden (auch hinsichtlich Immissionsminimierung)

Anleitung als PDF

Vortrag von RA Dr. Wolf Herkner, Wasserburg am Inn, zur Vorstellung des Mobilfunk-Minimierungskonzepts in Nesselwang, November 2008

Mobilfunknetzausbau in kommunaler Hand

A. Nachbarrechte gegen Immissionen
B. Mittel und Wege der Bauleitplanung

Aufsatz als PDF mit freundlicher Genehmigung von RA Dr. Herkner

Kanzlei Dr. Brezina und Kollegen
Dr. Wolf Herkner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Büro: Rosenheimer Str. 2/II | 83512 Wasserburg/Inn | Tel. 0049-8071-9283-0, Fax 9283-83 | www.bsrm.de

Aufsatz von Rechtsanwalt Frank Sommer, März 2007, 6. EMV-Tagung "Energieversorgung & Mobilfunk" des VDB e.V. in Fürth

Die Rechtslage zur kommunalen Mitwirkung bei der Mobilfunkversorgung

Handlungsspielräume der Kommunen und Handlungsanleitungen zur Nutzung der Möglichkeiten

Die Gemeinden und Städte sind oftmals der erste Ansprechpartner für besorgte Bürger, wenn es um die Errichtung oder den Ausbau einer umstrittenen Mobilfunkanlage geht. ...

Aufsatz als PDF mit freundlicher Genehmigung von RA Frank Sommer

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